RSS: Kann der Versicherer den Vertrag ohne Unterschrift des Kunden ändern?

RSS: Kann der Versicherer den Vertrag ohne Unterschrift des Kunden ändern?

Auf die Vorschläge des Versicherungsmitarbeiters, wie sie ihre bestehenden Verträge ändern könnte, zeigte sich die Kundin per Email einverstanden. Sie ging aber davon aus, noch einen Antrag zur Unterschrift zu bekommen. Die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) war nun mit folgender Frage konfrontiert: Kann der Versicherer den Vertrag auch ohne Unterschrift der Kundin ändern? Und muss auch deren Ehemann zustimmen, der in einer Unfallversicherung mitversichert ist?

Die RSS stellte fest: „Der Versicherungsvertrag ist ein Konsensualvertrag, der formfrei geschlossen werden kann. Wie alle Geschäftsbedingungen werden auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in dem Umfang Vertragsbestandteil, in dem sie vereinbart worden sind (vgl E des OGH vom 21.4.2004, 7 Ob 315/03d; RS0117649, vgl u.a. auch RSS-0021–12=RSS-E 3/13).“

Somit seien kein schriftliches Dokument und auch keine Unterschrift des Kunden notwendig, wenn eine grundsätzliche Einigung zwischen den Parteien über die wichtigsten Eckpunkte des Vertrages besteht.

Der Versicherungsmitarbeiter konnte angesichts ihres Emails davon ausgehen, dass die Kundin den Vertrag ändern wollte. In diesem Fall müsste die Frau laut RSS beweisen, dass die Versicherung trotz ihres Emails nicht annehmen durfte, dass sie der Vertragsänderung zustimmte.

Schriftlicher Antrag dient nur dem Versicherer intern

Muss nun der versicherte Ehegatte der Vertragsänderung zustimmen? Nein, denn wenn sich durch die Vertragsänderung das Risiko für die Gefahrsperson nicht ändert, sei eine zusätzliche Gefahr und damit die Notwendigkeit der Zustimmung nicht anzunehmen.

Der schriftliche Antrag diene also nur dem Versicherer intern zur Weiterverarbeitung, damit die Polizze erstellt werden könne. „Die Polizze bzw. der Versicherungsschein ist lediglich eine Dokumentation des bereits zuvor durch Willenseinigung abgeschlossenen Vertrages (§ 3 VersVG).“

Ein Rücktritt wäre laut RSS gegebenenfalls möglich, wobei eine weitere Prüfung notwendig sei. „Hierbei wird insbesonders darauf zu achten sein, wann die Polizze übermittelt wurde und ob dort die entsprechenden Belehrungen erfolgt sind.“

Betriebshaftpflicht: „Kündigung“ bei fehlendem Risiko?

Kann ein Unternehmen die Betriebshaftpflichtversicherung ihrer Tochtergesellschaft kündigen? Diese Frage beschäftigte die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Ein Unternehmen hat für eine seiner Tochtergesellschaften eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese sei allerdings „nur organisatorisch tätig“ und hätte keine Gewerbeberechtigungen. Die Geschäftsführerin der Muttergesellschaft hat den Vertrag nun „rückwirkend ab Beginn gekündigt“, mit der Begründung, das Risiko sei weggefallen. Der Versicherer hat die Kündigung zurückgewiesen.

Die RSS stellte fest: die Kündigung sei per se schon unwirksam. „Eine Muttergesellschaft kann nicht namens ihrer Tochtergesellschaft Verträge abschließen oder kündigen“, heißt es in der Stellungnahme. Lediglich die Geschäftsführer der Tochtergesellschaft dürfen diese auch vertreten.

Und weiter: „Aber selbst wenn diese Kündigung durch das vertretungsbefugte Organ ausgesprochen worden wäre, wäre diese rechtlich aus unserer Sicht verfehlt.“

Denn eine „Kündigung ab Beginn“ sei rechtlich als Rücktritt zu sehen. Bei einem von vornherein fehlenden Interesse kann der Versicherer nur eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen, während der Versicherungsnehmer keine Prämien mehr zahlen muss (§ 68 Abs 1 VersVG).

Restrisiken auch ohne Gewerbeberechtigung

Was das versicherte Risiko betrifft, sind die Polizze und die vereinbarten Bedingungen von Bedeutung. Je nach Risikodefinition kann dabei auch das Vorliegen entsprechender Gewerbeberechtigung eine Rolle spielen.

Die Kommission der RSS meint: „Es bleiben jedoch unseres Erachtens in der Regel auch ohne Gewerbeberechtigung Restrisiken vorhanden, die von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind, wie z.B. Haftungen aus Haus- und Grundbesitz, Mietsachschäden, Privathaftpflicht, Sachschäden durch Tätigkeiten an beweglichen und unbeweglichen Sachen bzw. durch Verwahrung.“

Aus diesem Grund geht die RSS davon aus, dass der Versicherer die Kündigung auch dann zurückweisen darf, wenn der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft den Vertrag kündigen will.

Europäische Reiseversicherung: Bewusstseinsbildung über hohe Stornokosten ohne Reiseschutz

Die Urlaubssaison 2016 ist vielversprechend: knapp ein Fünftel der Österreicher plant laut „Generali Geldstudie“, heuer mehr Geld für den Urlaub auszugeben. Fast alle Reiseveranstalter locken mit Specials oder Frühbucherboni, die meist zwischen 10 bis 15% vom Reisepreis ausmachen. Weil ein passender Versicherungsschutz bei der Urlaubsplanung nicht fehlen sollte, informiert die Europäische Reiseversicherung darüber in einer aktuellen Aussendung.

„Eine Erkrankung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Elementarereignis mit bedeutendem Sachschaden können eine Stornierung notwendig machen und Stornokosten bis zur Höhe des gesamten Reisepreises verursachen“, so Mag. Wolfgang Lackner, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung. Der Schutz der Stornoversicherung, die diese Kosten zu 100% abfedert, beginnt bei gleichzeitigem Abschluss mit der Reise ab Buchungsdatum.

Den allgemeinen Reisebedingungen nach beträgt die Stornogebühr bei Pauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, bis zum 20. Tag 25%, bis zum 10. Tag 50%, bis zum 4. Tag 65% und ab dem 3. Tag 85%. Diese Staffelung kann vertraglich geändert werden. Wer bei einem ausländischen Reiseveranstalter bucht – manchmal ohne sich dessen bewusst zu sein – wird oft mit höheren Stornogebühren belastet. Bei individuellen Reisen können die Stornokosten bis 100% betragen. Bei Reisen, die im Internet gebucht werden, ist der Unsicherheitsfaktor groß. Jede Airline hat – abhängig vom gewählten Tarif – andere Stornobedingungen, ebenso Autovermieter oder sonstige Leistungsträger.

Jahres-Reiseversicherung für Familien

All jenen, die neben dem Haupturlaub auch Zweit- und Dritturlaube, Wochenendaufenthalte oder Städtereisen machen, empfiehlt die Europäische den Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung. Diese kann bereits ab zwei Reisen pro Jahr einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Nach einmaligem Abschluss ist automatisch jede Reise, jeder Urlaub und jeder Ausflug versichert. Sie gewährt Versicherungsschutz für zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie deren Kinder – auch Adoptiv- und Pflegekinder. Die versicherten Personen können getrennt oder auch gleichzeitig zu verschiedenen Destinationen reisen. So sind beispielsweise die Kinder auch versichert wenn sie mit den Großeltern verreisen.

Risiko-Vorsorge gegen die finanziellen Sorgen bei Krebs

Wüstenrot setzt auf den Trend zur Absicherung biometrischer Risiken in Verbindung mit kapitalbildenden Produkten. Der Finanzdienstleister bietet eine Vorsorge an, die es Frauen und Männern ermöglicht sich gegen die finanziellen Folgen einer Krebserkrankung rechtzeitig abzusichern.

Rund 5% der Österreicher sind mit der Diagnose Krebs konfrontiert. Dank modernster Diagnosemöglichkeiten kann Krebs immer früher erkannt werden. Neueste Therapien tragen dazu bei, dass viele geheilt werden können. Leider ist zu beobachten, dass in Österreich immer mehr in Folge ihrer Krebserkrankung in Geldnot geraten. Arzt und Therapie werden von der Krankenkasse bezahlt. Aber die zusätzlichen Kosten, wie Fahrtspesen von und zur Therapie, Selbstbehalte für Perücken und Spitalaufenthalte, Rezeptgebühren, notwendige Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und natürlich Einkommensbußen machen den Patienten und ihren Angehörigen schwer zu schaffen.

Vorsorgen ist die Devise

Die Vorsorge Wüstenrot Lebens:Wert zeichnet sich dadurch aus, dass viele bösartige Krebsarten gedeckt sind. Die Versicherungssumme wird bei gesicherter Diagnose umgehend* ausbezahlt. Der Auszahlungsbetrag ist als Empfehlung für Singles 25.000 Euro oder für Familien 50.000 Euro. Dieser kann auch individuell festgelegt werden. Das höchst Eintrittsalter liegt bei 60 Jahren. Weitere Highlights sind die gleichbleibende Prämie, eine Wartefrist von nur sechs Monaten sowie verkürzte Gesundheitsfragen. Die Vorsorge eignet sich optimal als Bausteinprodukt im Rahmen von Finanzierungen und anderen Vorsorge- oder Absicherungsprodukten.

* Wüstenrot Lebens: Wert hat eine Wartefrist von 6 Monaten. Es besteht daher kein Anspruch auf Versicherungsleistung auf Grund einer Erkrankung an Krebs, wenn die Diagnose innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes gestellt wurde.

Wiener Städtische mit neuer Haushalt/Eigenheim: Phishing-Schutz und 100% grobe Fahrlässigkeit

Die neue Haushalts- und Eigenheimversicherung PREMIUM der Wiener Städtischen Versicherung inkludiert grobe Fahrlässigkeit zu 100%. Sie schützt außerdem vor Phishing-Attacken bei Online-Zahlungen.

„Gerade in den letzten Jahren sind die Gefahren, die im Internet lauern, stark gestiegen. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich gegen Cyber-Risiken gezielt abzusichern“, so Vertriebsvorstand Mag. Hermann Fried. „Pay Protection“ nennt sich der Schutz vor Phishing beim privaten Online-Banking oder bei Kartenmissbrauch, den die Wiener Städtische mit dem Haushalts- und Eigenheimtarif PREMIUM anbietet. Damit werden Vermögensschäden bis 2.500 Euro ersetzt, wenn sich Personen mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- oder Identifikationsdaten verschafft haben und unerlaubte Online-Geschäfte tätigen.

Grobe Fahrlässigkeit zu 100%, Leistung auch bei nicht aktivierter Alarmanlage

Neu sind auch die Deckung gegen „grobe Fahrlässigkeit“ zu 100% der Versicherungssumme und die Eigenschadendeckung für Sachschäden.

Fernseher, die von spielenden Kindern beschädigt werden, heruntergefallene Spielkonsolen oder eine kaputte Küchenmaschine, die beim Öffnen des Küchenschranks herausfällt und die Marmorplatte beschädigt, sind in der erweiterten Premium-Gefahren-Deckung akzeptiert.

Wenn gewünscht, wird gegen Prämiennachlass ein Selbstbehalt je Schadensfall vereinbart. In der Premium-Variante verzichtet die Wiener Städtische aber auf den Selbstbehalt beim ersten Schaden. Ist man danach zwei Jahre schadensfrei, kommt bei einem neuerlichen Schaden abermals der Selbstbehaltsretter zum Einsatz.

Katastrophen 2015: 32 Mrd. US-Dollar Versicherungsschäden

Natur- und Man-made-Katastrophen haben 2015 einen gesamtwirtschaftlichen Schaden von 85 Mrd. US-Dollar verursacht. Das sind um ein Viertel weniger Verluste als im Jahr zuvor (113 Mrd. US-Dollar). Der Schaden für die Versicherungswirtschaft kommt auf rund 32 Mrd. US-Dollar. So lauten die vorläufigen Sigma-Schätzungen des Rückversicherers Swiss Re.

Fast neun von zehn gesamtwirtschaftlichen Schäden (87%) machen Naturkatastrophen mit 74 Mrd. US-Dollar aus. Rund 11 Mrd. US-Dollar kommen aus Man-made-Katastrophen. Die Versicherungsbranche musste um 11% weniger Schäden als im Vorjahr und nur halb so viel wie im Schnitt der vorangegangenen zehn Jahre begleichen.

Den erwartungsgemäß größten Schaden richteten die Explosionen in der chinesischen Hafenstadt Tianjin an – in Asien ist es der bisher größte Man-made-Versicherungsschaden aller Zeiten.

Bei den Naturkatastrophen schlug sich ein Wintersturm in den USA im vergangenen Februar mit einem Gesamtversicherungsschaden von mehr als zwei Mrd. US-Dollar am stärksten nieder.

Auch wenn die finanziellen Schäden zurückgegangen sind, hat sich die Zahl der Todesopfer seit 2014 mehr als verdoppelt: 26.000 Menschen starben bei Naturkatastrophen, rund 9.000 davon bei dem schweren Erdbeben in Nepal. Dieses richtete auch den größten wirtschaftlichen Schaden mit mehr als sechs Mrd. Dollar an. Allerdings sind hier aufgrund der geringen Versicherungsdurchdringung nur etwa 160 Mio. Dollar versichert.

Das wärmste Jahr seit Erfassung der Wetterdaten verzeichnete die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) 2015. Allein im Sommer sind in Indien, Pakistan, Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten mehr als 5.000 Menschen aufgrund extremer Hitze gestorben.

Versicherung nach Maß: Zielgruppenkonzepte für Freiberufler

Der Trend zur Spezialisierung macht vor dem Versicherungsmarkt nicht halt. Immer mehr Versicherer entwickeln Zielgruppenkonzepte für Berufsgruppen, Vereine und Interessenverbände – „und beziehen die nötige Marktnähe aus einer engen Zusammenarbeit mit Maklern“, weiß Franziska Schaefer, Marketing Managerin für den Maklervertrieb bei Hiscox Deutschland.

Innerhalb der letzten 15 Jahre habe sich die Zahl der Selbstständigen in freien Berufen beinahe verdoppelt: „Für jede noch so spezielle Dienstleistung findet sich mittlerweile ein Anbieter“, so Schaefer. Um erfolgreich zu sein, setzen Freiberufler immer stärker auf Nischen. Mit der Folge: „Je individueller das Angebot von freien Dienstleistern, desto individueller sind auch deren berufliche Risiken.“ Um diese speziellen Risiken zu decken, reichen klassische Berufshaftpflicht-Polizzen meist nicht aus.

Spezielle Risiken passgenau versichern

Dass es passgenaue, preiswerte und im Idealfall flexibel anpassbare Lösungen braucht, zeigt das Beispiel eines Maklers, der auf freiberufliche Übersetzer fokussiert ist. Er hatte einen Fall, in dem durch falsch übersetzte Frachtpapiere ausländische Kunstwerke nicht rechtzeitig zur Ausstellungseröffnung in ein Museum geliefert werden konnten. Das betroffene Museum forderte 19.000 Euro Schadenersatz für den entstandenen Imageverlust.
Das spezifische Risikopotenzial dieser Berufsgruppe lasse sich laut Schaefer über ein maßgeschneidertes Produkt besser und kompakter versichern als über eine unübersichtliche Kombination aus Einzelversicherungen.“
Nachdem der Versicherer das Marktpotenzial der Zielgruppe geprüft hat, werden die Berufsrisiken kalkuliert, Deckungssummen festgelegt und das Kaufverhalten der potenziellen Kunden analysiert. Dann kommt es zur konkreten Umsetzung, wobei die neue Versicherungslösung je nach Komplexität innerhalb weniger Wochen oder Monate Marktreife erlange.
Auf dem britischen Markt sind die Zielgruppenkonzepte bereits erfolgreich etabliert. Die Vorteile seien laut Schaefer:

  • Die Versicherten können über ihren Makler die Versicherungslösung mitgestalten.
  • Durch den Einsatz von Spezialisten, die die Zielgruppe genau kennen, kann die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt werden.
  • Der Makler kann seinen Kunden individuelle Lösungen anbieten und wird selbst zum Experten in der Nische.
  • Durch die Abdeckung von Marktnischen schärft das Unternehmen sein eigenes Profil

AGCS: Risiko für Betriebsunterbrechungen wird immer höher

Das Risiko für Betriebsunterbrechungen steigt unaufhaltsam. Der Betriebsunterbrechungs(BU)- Anteil an einem Schadenfall in der Sachversicherung ist heute wesentlich höher als vor zehn Jahren. Er liegt derzeit bei über zwei Mio. Euro und ist damit ein Drittel höher als der Durchschnittswert für die reinen Objektschäden (rund 1,6 Mio. Euro). Das zeigt eine aktuelle Studie der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), dem Spezialversicherer der Allianz für Unternehmens- und Industrierisiken.

Ausgelöst werden Betriebsunterbrechungen überwiegend durch menschliche Fehler oder technisches Versagen, weniger durch Naturgefahren. Brände und Explosionen sind mit 59% weltweit die häufigste Ursache von BU-Schadenfällen, sie verursachen durchschnittliche BU-Kosten von 1,7 Mio. Euro.

Die zunehmende Vernetzung der Unternehmen, globale Lieferketten und verschlankte Produktionsprozesse verstärken das Risiko für BU-Schadenfälle, so Chris Fischer Hirs, CEO der AGCS. „Waren in der Vergangenheit nur ein oder zwei Unternehmen von einem großen Brand und einer Explosion betroffen, können heute eine Vielzahl von Unternehmen, ja sogar ganze Wirtschaftszweige in Mitleidenschaft gezogen werden.“

Große Gefahren in Auto- und Halbleiterbranche

Der geographische Ursprung von BU-Schäden verlagert sich mit der Produktion in Richtung Asien. Werden dort Produktions- und Logistik-Cluster von Naturkatastrophen oder Explosionen beschädigt, können die Auswirkungen weltweit Rückwirkungsschäden verursachen.

Besonders gefährdete Branchen sind Automobil-, Halbleiter und Stromproduktion sowie petrochemische Anlagen. Die höchsten BU-Schäden werden in den Versicherungssparten Energie (Durchschnittswert 3,69 Mio. Euro) und Sachversicherung (2,21 Mio. Euro) registriert, gefolgt von Technischen Versicherungen (0,9 Mio. Euro) und Unterhaltung (0,3 Mio. Euro).

Cyber-Attacken, politische Gewalt, Streiks, Pandemien und Stromausfälle sind die BU-Risiken der Zukunft. Sie könnten Unternehmen enorm schaden, ohne dass Sachwerte oder Gebäude beschädigt werden. Gleiches gilt auch für behördliche Zugangsrestriktionen oder die Schließung von Lufträumen.

In der Studie hat die AGCS mehr als 1800 BU-Großschäden aus über 68 Ländern analysiert, die zwischen 2010 und 2014 passiert sind und sich auf insgesamt über drei Mrd. Euro belaufen. An diesen Schadenfällen war AGCS entweder als Führungsversicherer oder Konsortialmitglied beteiligt.

Weniger Unternehmen, schlechteres Ergebnis und stabile Prämien: so sieht Österreichs Versicherungsbranche aus

Weniger Unternehmen, schlechteres Ergebnis und stabile Prämien: so sieht Österreichs Versicherungsbranche aus (ac) Zusammenschlüsse, ein Prämienplus und ein Rückgang des EGT prägen die Bilanz der österreichischen Versicherungswirtschaft. Die genauen Zahlen sind im kürzlich veröffentlichten FMA-Bericht zu sehen.

So hat sich die Anzahl der Versicherungsunternehmen seit 2010 von 105 auf 94 verringert. Gründe für mehr Übernahmen und Zusammenschlüsse sind vor allem Kosteneinsparungen.

Eher düster sieht das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) aus: dieses ist von 2013 auf 2014 um 11,3% auf 1.351 Mio. Euro zurückgegangen (siehe Grafik). Auch in den nächsten Jahren werde es laut FMA für VU eine Herausforderung sein, ihre Profitabilität auf dem bisherigen Niveau zu halten.

Am stärksten zurückgegangen ist das versicherungstechnische Ergebnis von 2013 auf 2014 in der Schaden- und Unfallversicherung – nämlich um 37,3%. In der Lebensversicherung ist es ein Minus von 24,1%, in der Krankenversicherung sind es um 16,6% weniger.

Stabile Prämien und niedrige Versicherungsdurchdringung

Stabil entwickelt haben sich die Prämien. So war 2014 das Prämienwachstum (+2,8%) stärker als das BIP-Wachstum. Treiber dafür waren vor allem Einmalerläge in der Lebensversicherung.

Wirft man einen Blick auf 2015, so sind die Prämien im ersten Halbjahr um 3,5% auf 9,6 Mrd. Euro gestiegen. Dennoch erwarten die Unternehmen für das gesamte Jahr einen Rückgang der verrechneten Prämien um 0,6%.

Was die Versicherungsdurchdringung (Relation von Prämien zu BIP) betrifft, liegt Österreich mit 5,2% im Mittelfeld der EU – auf Platz 13 von 25 (Quelle: Swiss Re). Spitzenreiter sind hier die Niederlande, Finnland und Großbritannien. Am schlechtesten schneiden Rumänien, Bulgarien und Griechenland ab.

Trotz der relativ geringen Versicherungsdurchdringung sieht die FMA künftig nur begrenzten Spielraum für ein Prämienwachstum. Grund dafür: die Realeinkommen sinken, zugleich fallen steuerliche Begünstigungen von Versicherungsprämien weg.

 

DONAU: neue Krebsversicherung mit Zweitmeinung von Spezialisten

(ac) Als zweiter Anbieter in Österreich bringt die DONAU Versicherung ab Jänner 2016 ein Produkt auf den Markt, das sofortige Leistung bei der Diagnose einer bösartigen Krebserkrankung bringt. Neu dabei: Der Versicherte kann sich eine medizinische Zweitmeinung von international renommierten Experten einholen lassen.

Als erster Partner in Österreich arbeitet die DONAU Versicherung mit MediGuide zusammen, einem amerikanischen Anbieter für medizinische Zweitmeinungen mit Ärzteteams in weltweit führenden medizinischen Zentren. „Unsere Kunden können sich auf sehr einfache Weise eine professionelle Stellungnahme von internationalen Topärzten einholen lassen, die dann gemeinsam mit dem Hausarzt besprochen wird. Laut unserem Partner hat eine Harvard Studie belegt, dass durch die Zweitmeinung der Behandlungsplan in mehr als 80 % der Fälle verbessert werden konnte“, so Generaldirektorin Prof. Elisabeth Stadler (Foto).
Nachdem der Kunde mit MediGuide Kontakt aufgenommen hat, holt das Unternehmen die Befunde ein und schlägt drei, auf die jeweilige Krebsart spezialisierte Krankenhäuser vor. Der Versicherte wählt gemeinsam mit seinem Arzt ein Krankenhaus für die Zweitmeinung aus und erhält innerhalb von zehn Tagen eine Behandlungsbeurteilung und –empfehlung. Die Zweitmeinung können DONAU Versicherungskunden auch für ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr einholen.

 

Drei mögliche Versicherungssummen und vereinfachte Gesundheitsprüfung

Die DONAU Krebsversicherung kann mit einer Versicherungssumme von 25.000 Euro, 50.000 Euro oder 100.000 Euro abgeschlossen werden. Es wird nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung (zwei Fragen) verlangt. Kinder der versicherten Person im Alter von drei bis 18 Jahren sind bis zu einem Drittel der Versicherungssumme bzw. bis maximal 11.000 Euro prämienfrei mitversichert. Abschließbar ist die Krebsversicherung ab 18 bis höchstens 60 Jahre. Der Kunde kann eine Indexierung der Prämien zur automatischen Anpassung der Versicherungsleistung wählen.