Europäische Reiseversicherung: Bewusstseinsbildung über hohe Stornokosten ohne Reiseschutz
Die Urlaubssaison 2016 ist vielversprechend: knapp ein Fünftel der Österreicher plant laut „Generali Geldstudie“, heuer mehr Geld für den Urlaub auszugeben. Fast alle Reiseveranstalter locken mit Specials oder Frühbucherboni, die meist zwischen 10 bis 15% vom Reisepreis ausmachen. Weil ein passender Versicherungsschutz bei der Urlaubsplanung nicht fehlen sollte, informiert die Europäische Reiseversicherung darüber in einer aktuellen Aussendung.
„Eine Erkrankung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Elementarereignis mit bedeutendem Sachschaden können eine Stornierung notwendig machen und Stornokosten bis zur Höhe des gesamten Reisepreises verursachen“, so Mag. Wolfgang Lackner, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung. Der Schutz der Stornoversicherung, die diese Kosten zu 100% abfedert, beginnt bei gleichzeitigem Abschluss mit der Reise ab Buchungsdatum.
Den allgemeinen Reisebedingungen nach beträgt die Stornogebühr bei Pauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, bis zum 20. Tag 25%, bis zum 10. Tag 50%, bis zum 4. Tag 65% und ab dem 3. Tag 85%. Diese Staffelung kann vertraglich geändert werden. Wer bei einem ausländischen Reiseveranstalter bucht – manchmal ohne sich dessen bewusst zu sein – wird oft mit höheren Stornogebühren belastet. Bei individuellen Reisen können die Stornokosten bis 100% betragen. Bei Reisen, die im Internet gebucht werden, ist der Unsicherheitsfaktor groß. Jede Airline hat – abhängig vom gewählten Tarif – andere Stornobedingungen, ebenso Autovermieter oder sonstige Leistungsträger.
Jahres-Reiseversicherung für Familien
All jenen, die neben dem Haupturlaub auch Zweit- und Dritturlaube, Wochenendaufenthalte oder Städtereisen machen, empfiehlt die Europäische den Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung. Diese kann bereits ab zwei Reisen pro Jahr einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Nach einmaligem Abschluss ist automatisch jede Reise, jeder Urlaub und jeder Ausflug versichert. Sie gewährt Versicherungsschutz für zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie deren Kinder – auch Adoptiv- und Pflegekinder. Die versicherten Personen können getrennt oder auch gleichzeitig zu verschiedenen Destinationen reisen. So sind beispielsweise die Kinder auch versichert wenn sie mit den Großeltern verreisen.